eingetragen im VR 50444 des Amtsgerichts Darmstadt
Finanzamt Groß-Gerau – Steuernummer 021 250 70454
(Fassung gemäß Beschluss der Außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 20.08.2015)

§ 1 Name, Sitz und Eintragung

Der Verein führt den Namen „VHS-Freundeskreis e.V.“. Er hat seinen Sitz in Groß-Gerau und ist in das Vereinsregister eingetragen.

 § 2 Aufgaben

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Jugend- und Seniorenarbeit.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch entsprechende Angebote für Erwachsene und Jugendliche (zum Beispiel Mittwochstudienrunde und Musikschule), durch Unterstützung der Arbeit der Kreisvolkshochschule sowie entsprechend ausgewählter gemeinnütziger Projekte (zum Beispiel Projekten auch in Entwicklungsländern).

§ 3 Gemeinnützigkeit

1.) Das Amt/Die Ämter des Vereinsvorstandes wird/werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

2.) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden. Die Mitglieder erhalten grundsätzlich keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.) Die Mitgliederversammlung kann abweichend von Satz 1 beschließen, dass dem Vorstand/den Vorstandsmitgliedern für seine/ihre Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können Einzelpersonen, Vereine und wirtschaftliche Unternehmen werden.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung und Aufnahme erworben. Es entscheidet der Vorstand.

 § 6 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch schriftlich erklärten Austritt oder durch Ausschluss. Jedes Mitglied kann zum Ende eines Rechnungsjahres austreten.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es trotz Mahnung mit der Zahlung seines Beitrages um mehr als ein Jahr im Rückstand bleibt oder ein sonstiger wichtiger Grund den Ausschluss rechtfertigt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das Mitglied soll vorher gehört werden. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann vom Mitglied die Entscheidung der Mitgliederversammlung beantragt werden.

§ 7 Organe des Vereins

die Mitgliederversammlung
der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer, beschließt den Haushaltsplan, genehmigt den Geschäfts- und Rechnungsbericht, entlastet den Vorstand, setzt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge fest, beschließt Satzungsänderungen und kann den Verein auflösen.

§ 9 Einberufung, Vorsitz, Abstimmung, Niederschrift

Der Vorstand hat die Mitglieder zur Jahreshauptversammlung einzuberufen. Er muss zu einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung innerhalb eines Monats einladen, wenn 5 Prozent der  Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Tagungsordnungspunkte verlangen.

Zur Mitgliederversammlung muss mindestens eine Woche vorher durch Veröffentlichung im Groß-Gerauer Echo oder dessen Rechtsnachfolger unter Angabe der Tagesordnungspunkte eingeladen werden.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

Satzungsänderungen können nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der oder dem Vorsitzenden und von der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

§ 10 Vorstand

Der Vorstand besteht aus

– der/dem Vorsitzenden
– der/dem stellvertretenden Vorsitzenden
– der Kassenverwalterin / dem Kassenverwalter
– der Schriftführerin / dem Schriftführer und
– bis zu 7 Beisitzern

Der Vorstand wird für die Dauer von jeweils zwei Jahren gewählt.

§ 11 Geschäftsführender Vorstand

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem/ der Vorsitzenden gemeinsam mit dem/der Kassenverwalter/in oder dem/der Schriftführer/in vertreten.

§ 12 Vorstandssitzungen und -beschlüsse

Der/Die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende berufen den Vorstand ein:

nach Bedarf oder
auf Antrag eines Viertels der Vorstandsmitglieder.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

Über gefasste Beschlüsse ist eine  Niederschrift zu fertigen.

§ 13 Rechnungsjahr

Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 14 Haushaltsplan

Der Vorstand stellt für jedes Rechnungsjahr einen Haushaltsplan auf.

§ 15 Rechnungsführung

Die Rechnungen eines jeden Rechnungsjahres sind von zwei Kassenprüfern/innen zu überprüfen. Ihr Prüfbericht ist der Mitgliederversammlung vorzulegen. Erst dann kann der Vorstand entlastet werden.

§ 16 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen an die Kreisvolkshochschule in Groß-Gerau, die es ausschließlich und unmittelbar zweckgebunden für die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Jugend- und Seniorenarbeit zu verwenden hat.

Groß-Gerau, den 20.08.2015

gez. Helmut Möller                                               gez. Helmut Engel
Vorsitzender                                                          Schriftführer